Regensburg, den 23. August 2007

Regionalplan auf dem Prüfstand

Seit dem 23. Juli liegt die Fortschreibung des neuen Regionalplans Mittelthüringen zur Einsichtnahme bei den Landesbehörden und Gemeinden aus. Mindestens alle 10 Jahre legen die Obersten Landesplanungsbehörden die Rahmenbedingungen für die „Zulässigkeit raumbedeutsamer Maßnahmen“ fest.

Was trocken klingt hat weitreichende Auswirkungen auf die zukünftigen Haushalte der betroffenen Gemeinden, da die jetzt ausgewiesenen Vorranggebiete die Kriterien für die Nutzung der Gemeindeflächen auf Jahre hin festlegen. So sind die Ansiedlungen von lukrativen Gewerbe- oder Industriebetrieben abhängig von der Flächenausschreibung im Regionalplan.

Bürgermeister und Gemeinderäte haben jetzt die Chance die Weichen für die Verbesserung der eigenen Infrastruktur zu stellen und bis zum 24. September falls nötig Einspruch zu erheben. Denn für die wirtschaftliche Nutzung von Flächen entrichten die investierenden Unternehmen an die Kommunen neben Gewerbesteuer und Pachtzins, Zahlungen für Wegenutzung und Umweltausgleichsflächen. Hinzu kommen die Beschäftigung ortsansässiger Unternehmen, der Ankauf von Grundstücken sowie die Bindung an einen Städtebaulichen Vertrag, der die Investition in die notwendige kommunale Infrastruktur regelt. All dies stärkt die Kaufkraft in der Region erheblich.

Neben dem klassischen Industriegebiet haben sich in den letzten Jahren die Regenerativen Energien als weiteres gewerbliches Standbein für Mittelthüringen herauskristallisiert. Windkraft und Biogasanlagen mit einer Anlagenlaufzeit von 20 Jahren sichern strukturschwachen Kommunen nun eine dauerhafte Einnahmequelle. So kann sich allein die Gewerbesteuer für eine einzige Windkraftanlage, abhängig von Größe und Leistung, auf bis zu 10.000 Euro pro Jahr belaufen.

Die Ansiedlung von Kraftwerken aus Erneuerbaren Energien bringt jedoch nicht nur bares Geld in die Kassen der Gemeinden, sondern auch Prestige und eine positive Umweltbilanz. Beispielsweise beläuft sich allein die CO²-Einsparung durch eine 2 MW Windkraftanlage gegenüber der Stromproduktion aus fossilen Brennstoffen auf über 4.000 Tonnen. Weiter lassen sich klimaschädliche Schwefel- oder Stickstoffe sowie Feinstaubanteile bis zu 10 Tonnen vermeiden.

Gute Gründe die öffentliche Auslegung des Regionalplans, die Entscheidungsgrundlage für die Entwicklung des ländlichen Raumes in Mittelthüringen, eingehend zu studieren. Eingetragene Vorranggebiet, wie für Windkraft oder Biogas, sichern Optionen die nicht zwingend genutzt werden müssen, den Gemeinden aber den Spielraum für ökonomische Entscheidungen liefern.