16. November 2007

Arresting - Übliches Genehmigungsverfahren

Stellungnahme

Zur Ergänzung des Artikels: „Nicht nur eitel Sonnenschein bei Biogas“ vom 15. November nehmen die zukünftiger Betreiber der geplanten Biogasanlage Arresting, die Aufwind Schmack GmbH Neue Energien, im folgenden Stellung und betonen, dass die beschriebenen planerischen Aspekte kein Hinderungsgrund für den Bau einer Biogasanlage sind, sondern Teil des üblichen Baugenehmigungsverfahrens.

So wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans auf ausdrückliche Initiative des Anlagenbetreibers in den Stadtrat eingebracht. Die Prüfungsverfahren, die der  Änderung in ein Sondergebiet Biogas vorausgehen liegen ganz im Interesse von Betreibern, Landwirten und Gemeinde. Denn nur ein reguläres Genehmigungsverfahren bietet die rechtliche Sicherheit, die den Betrieb der Anlage auf 20 Jahre sicherstellt. Obwohl die Anlage mit der geplanten Leistung auch als privilegierte Anlage im Außenbereich eine Genehmigung erhalten könnte, setzten die Planer bewusst auf die Ausweisung der neuen  Flächennutzung. „Die Prüfung nach den Richtlinien des Bundes Immissions- und Naturschutzgesetzes sind ebenfalls Teil des üblichen Verfahrens“, so Joachim Scheid von der Aufwind Schmack GmbH.

Bereits im Juli 07 konnten sich interessierte Bürger, der regionale Bauernverband, der Maschinenring Kelheim und Bürgermeister Thomas Reimer persönlich ein Bild über das geplante Bauvolumen der Biomethananlage in Arresting an einer Referenzanlage der Betreiber machen. Der Ausgleich für diese bebaute Flächen wird wie geplant durch eine Eingrünung der Anlage sowie den Erwerb von ausreichenden Ausgleichsflächen und die gebräuchliche Entschädigungen an die Gemeinde erfolgen.

Für die unerlässliche Versorgung der Biogasanlage mit Wasser- und Löschwasser haben die Planer bereits Vorschläge in das schwebende Verfahren eingebracht. Die Betreiber setzten hier auf ein Regenauffangbecken, das aus den versiegelten Flächen gespeist wird und als ökologisch nachhaltig und autark gilt.

Insgesamt durchläuft das Genehmigungsverfahren den rechtlich üblichen Rahmen für Biogasanlagen und die Verhandlungen zur Belieferung mit fermentierbaren Substraten sind in vollem Gange.

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